Unsere Services für die Fachärztinnen und Fächärzte im medizinischen LaborBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Keine neuen Freiheiten mit Schnelltest-Zertifikat, keine Gleichstellung mit Geimpften!


Laborärzte bestärken Vorbehalte gegenüber Antigen-Schnelltests

„Negativ Getestete und vollständig Geimpfte rechtlich gleichzustellen, wäre fahrlässig“, warnt der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) Dr. Andreas Bobrowski vor pauschalen Lockerungen in der COVID-19-Pandemie. Die deutschen Laborärzte unterstützten ausdrücklich Stimmen in der Bundesregierung, die aufgrund der Unzuverlässigkeit der Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Vorsicht mahnen.

 

In der Coronavirus-Diagnostik müsse unbedingt differenziert werden zwischen stark fehlerbehafteten Momentaufnahmen durch Antigen-Schnelltests und dem Goldstandard der fachärztlichen PCR-Diagnostik im medizinischen Labor. Der BDL fordert die Bundesländer zu entsprechenden Kurskorrekturen in ihren Rechtsverordnungen auf. „Wer den Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest erhält, zumal durch nichtmedizinisches Personal, muss den ganzen Tag über vorsichtig bleiben, alle Hygieneregeln einhalten und Abstand halten. Es wäre fahrlässig zu sagen: ‚Diese Personen können wie Geimpfte auf Vorsichtsmaßnahmen verzichten‘. Morgens freitesten und abends Großveranstaltung funktioniert nicht. Wir leisten der Gesellschaft auch einen Bärendienst, wenn Impfungen verzögert werden, weil sich die Menschen an kostenfreie Schnelltests gewöhnen“, so Bobrowski.

 

Der Chefarzt im Stuttgarter Marienhospital Priv.-Doz. Dr. Matthias Orth, der im BDL-Vorstand die Laborärzte in den Krankenhäusern vertritt, kritisiert darüber hinaus die neue Gleichsetzung in der Corona-Warn-App von Testergebnissen gewerblicher Schnelltester mit fachärztlichen, laborbasierten PCR-Tests. „Schnelltests medizinischer Laien haben in der Corona-Warn-App nichts zu suchen. Alle anderen Schnelltestergebnisse müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall darf ein Schnelltestergebnis auch noch am Folgetag zum Türöffner werden. Stattdessen sollten endlich ausschließlich CE-zugelassene Antigenschnelltests mit einer seriösen externen Validierung und einer tatsächlichen Angabe der Grenzen der Testung verwendet werden. So kann auch bei den geplanten Lockerungen im Frühsommer neuen Infektionen wirksam vorgebeugt werden“, so Orth.