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BDL lehnt Laborreform 2018 ab

Zum Start der Laborreform am 1.04.2018 bekräftigt der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) Dr. Andreas Bobrowski die ablehnende Haltung des Verbandes wie folgt:

 

 „Mit der Laborreform wird ein Konflikt zwischen Haus- und Fachärzten um das ärztliche Honorar einseitig zu Lasten der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie beruhigt. Medizinisch begründbar ist diese Reform nicht, sie ist reine Honorarpolitik.

 

Die Ärztinnen und Ärzte im Labor sind von Leistungszuweisungen anderer Facharztgruppen abhängig. Statt hier mit intelligenten Lenkungsinstrumenten etwa zur Indikationsqualität und Präanalytik anzusetzen (vgl. Labor-Studie Dr. Thomas Drabinski 2016), belohnt die Laborreform den vollständigen Verzicht auf Laboruntersuchungen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die Verkomplizierung des Kennziffernsystems für die zuweisenden Praxen.

 

Die Reform des Wirtschaftlichkeitsbonus nimmt massive und gesundheits-gefährdende Verluste in der Versorgungsqualität in Kauf. Im Zuge der letzten Laborreform des Jahres 1999 gingen aufgrund unzureichender Indikationsstellung rein statistisch sämtliche Volkskrankheiten massiv zurück. Zugleich wurden verstärkt Patienten mit schweren Erkrankungen in Krankenhäuser eingewiesen.

 

Hinzu kommt, dass die ungerechtfertigte Absenkung der bundeseinheitlichen Quote auf 89% dem Laborbereich zusätzlich dringend benötigte Mittel entzieht (z. B. Influenza-Epidemie 2018). Eine „Reform der Reform“ muss nun schnell entwickelt und umgesetzt werden, um weiteren Schaden abzuwenden.“