Klare Regeln für den Einsatz von Antigen-Schnelltests
Das fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte:
Die Einsatzgebiete für Antigentests in nichtmedizinischen Einrichtungen müssen klar definiert und eingegrenzt werden.
Testungen durch nichtmedizinisches Personal bzw. Selbsttests lehnen wir auf Basis maßgeblicher Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab.
Die Schutzbestimmungen für die Testenden außerhalb medizinischer Labore müssen verschärft, benutzte Schnelltests vor der Entsorgung deaktiviert werden.
In medizinischen Einrichtungen müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt bleiben, dass Ärztinnen und Ärzte jederzeit den PCR-Test als Goldstandard der SARS-CoV-2-Infektionsdiagnostik beauftragen können.
Positive Antigen-Schnelltestergebnisse sind umgehend laborfachärztlich im PCR-Verfahren zu bestätigen.
Massentests asymptomatischer Personen lehnt der BDL als trügerische Momentaufnahmen des Infektionsgeschehens ab.
Alle Bestimmungen und offiziellen Empfehlungen zu der Durchführung von Antigen-Schnelltests in nichtmedizinischen Einrichtungen müssen besser kommuniziert und deren Einhaltung kontrolliert werden.
Die Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetz, die unter bestimmten Voraussetzungen auch die außerärztliche Diagnostik und Heilbehandlung von SARS-CoV-2 zulässt, lehnt der BDL ab.