Corona-Warn-App
Seit dem 16.06.2020 ist die Corona-Warn-App in Deutschland verfügbar. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte ist überzeugt: Diese App kann mehr! Für gezieltere SARS-CoV-2-Infektionstests kann sie eine wichtige Funktion übernehmen, indem sie anzeigt, wer aufgrund eines engen Kontaktes mit einer infizierten Person getestet werden sollte.
Welche Rolle die medizinischen Labore für die App-Nutzung spielen und was jetzt getan werden muss, um die Effizienz der Corona-Warn-App zu steigern, lesen Sie hier.
Bund muss Anschlusskosten übernehmen
Die Corona-Warn-App ist ein Projekt der Bundesregierung. Bis heute müssen jedoch die testenden medizinischen Labore alle Kosten für den Anschluss an den zentralen Labor-Server selbst tragen. Der Bund als Auftraggeber der Corona-Warn-App lehnt die Kostenübernahme ab. Mehrfache Anfragen des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte an das Bundesministerium für Gesundheit zu dieser Problematik blieben unbeantwortet.
Das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtete im Oktober - ganzen Beitrag anschauen
Umstellung auf Opt-Out-Verfahren
Mit der Umstellung auf ein Opt-Out-Verfahren kann die Effizienz der Corona-Warn-App verbessert werden. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte macht seine Forderung konkret: Künftig soll der Download der App als Zustimmung gelten, dass Kontaktpersonen positiv getesteter Menschen benachrichtigt werden. Nutzer, die das ablehnen, müssen ein entsprechendes Kontrollfeld ankreuzen.
Ebenso sollen auch die Laboranforderungen (um)gestaltet werden, die in Praxen und Corona-Testzentren auszufüllen sind, bevor ein Abstrichpräparat ins medizinische Labor geschickt wird.
Die Pressemitteilung des BDL im Wortlaut

Fragen und Antworten
Seit dem 16.06.2020 ist die Corona-Warn-App verfügbar. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte beantwortet zentrale Fragen zur Funktionsweise der App und zur Anbindung der medizinischen Labore.
Funktionsweise der Corona-Warn-App in vier Schritten:
- REGISTRIERUNG: Nutzer(in) lädt App herunter und stimmt der Nutzung zu. Die Eingabe persönlicher Daten ist nicht erforderlich.
- RISIKO-ERMITTLUNG: Die App beobachtet die Handyumgebung und sammelt über Bluetooth pseudonyme Zufallscodes von Smartphones in der Nähe.
- RISIKO-BENACHRICHTIGUNG: Nutzer(in) wird benachrichtigt, sofern eine Begegnung der letzten 14 Tage positiv getestet wurde ("Risiko-Begegnung"). Die betreffende Kontaktperson wird von der App nicht identifiziert.
- VERIFIZIERTE MITTEILUNG: Nutzer(in) lässt sich testen und kann im Falle eines SARS-CoV-2-Nachweises andere Nutzer(innen) - ohne deren Identifikation durch die App - benachrichtigen lassen.
Die Corona-Warn-App benachrichtigt Nutzer, wenn sie sich in der Vergangenheit für eine bestimmte Zeit in der Nähe eines/r Corona-positiven Nutzers/in aufgehalten haben. Abgestuft nach der Art der Risiko-Begegnung wird das Infektionsrisiko angezeigt:
"niedriges Risiko" oder "hohes Risiko".
Passend zu der jeweiligen Einstufung werden Handlungsempfehlungen ergänzt.
Nutzer-Information zur Statusanzeige "niedriges Risiko":
- Statistische Angaben zur Nutzung (ggf. Hinweis auf Nutzungsunterbrechung) und Aktualisierungsstatus
- Verhaltensempfehlungen: allgemein geltende Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen
- Infektionsrisiko: keine Risiko-Begegnung mit nachweislich Corona-Positiv getesteten Personen bzw. Risiko-Begegnung lag nicht über definiertem Schwellenwert
Nutzer-Information zur Statusanzeige "hohes Risiko":
- Anzahl der Risiko-Begegnungen und zeitlicher Abstand zur letzten Risiko-Begegnung in Tagen
- Statistische Angaben zur Nutzung (ggf. Hinweis auf Nutzungsunterbrechung) und Aktualisierungsstatus
- Verhaltensempfehlungen: Aufforderung, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben, Begegnungen zu reduzieren und bei auftretenden Symptomen Verhaltenshinweise zu beachten. Aufforderung, weitere Schritte mit dem/r Hausarzt/-ärztin, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst oder örtlichen Gesundheitsamt abzustimmen.
Wie Gesundheitsämter, Vertragsärzte oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bei Kontaktaufnahme durch Nutzer der Corona-Warn-App vorgehen, verdeutlicht dieses
Schema (bitte anklicken).
Vertragsärzte verwenden für die Beauftragung eines SARS-CoV-2-Infektionstests durch Laborärztinnen und Laborärzte den Auftragsschein Muster 10C - sowohl für die diagnostische Abklärung als auch für Tests nach einer Meldung "erhöhtes Risiko" durch die Corona-Warn-App.
Wenn Tests durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst nach der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 9.06.2020 beeauftragt werden, muss das Formular OEGD verwendet werden.
Die testenden niedergelassenen medizinischen Labore nutzen eine neu konzipierte Laborüberweisung, das Muster 10C, das u. a. um einen QR-Code ergänzt wurde. Die testenden Krankenhauslabore verwenden hingegen das etablierte Laborüberweisungsformular Muster 10, auf das ein QR-Code geklebt werden muss.
Vergleichbar wurde auch ein neuer Laborauftrag für den Öffentlichen Gesundheitsdienst konzipiert, das Muster OEGD (siehe oben: Wie wird der SARS-CoV2-Infektionstest beauftragt?).
Der QR-Code enthält ein einzigartiges Identifizierungsmerkmal (GUID), welches für die spätere Zuordnung eines Testergebnisses zu einem Corona-Warn-App Nutzer genutzt wird.
Hintergrund: Nutzung Muster 10C durch niedergelassene Labore
Die neue erweiterte Laborüberweisung enthält im oberen Bereich einen QR-Code mit einem
einzigartigen Identifizierungsmerkmal (GUID) und einem Einwilligungsfeld. Der untere
Bereich enthält ebenfalls einen QR-Code mit diesem Identifizierungsmerkmal (GUID)
und begleitende Informationen für Patient(inn)en. Mit ihrem Einverständnis wird ihnen der untere Teil der erweiterten Laborüberweisung ausgehändigt, damit der QR-Code über die Corona-Warn-App auf dem Smartphone gescannt werden kann. So ist gewährleistet, dass Nutzer über die App benachrichtigt werden, sobald ein Testergebnis vorliegt.
Hintergrund: Nutzung Muster 10 durch Krankenhauslabore
Im Krankenhauslabor werden das Probenetikett und der QR-Code
eingescannt, um eine eindeutige Verknüpfung zwischen Probe und Testperson
sicherzustellen. Den Patient(inn)en wird ein Flyer mit einem QR-Code und begleitenden
Informationen ausgehändigt. Der QR-Code kann anschließend mit der Corona-Warn-App auf dem Smartphone gescannt werden. So ist gewährleistet, dass Nutzer über die App benachrichtigt werden, sobald ein Testergebnis vorliegt.
Die testenden medizinischen Labore werden durch die Deutsche Telekom über einen Client an einen zentralen Laborserver angeschlossen. Dieser Server dient ausschließlich dazu, die pseudonymisierten, von den App-Nutzern autorisierten SARS-CoV-2-Positivmeldungen sicher und effizient an alle anderen App-Nutzer zu verteilen. Die sogenannte Begegnungsprüfung - der Abgleich, ob und wie ein App-Nutzer einer positiv getesteten Person in den vergangenen 14 Tagen begegnet ist - findet dann dezentral auf dem Smartphone statt.
Die Vorbereitung der Laborüberweisung (siehe oben: Welche Rolle spielt die Laborüberweisung für den App-Einsatz?) war u. a. wegen der hohen Datenschutz-anforderungen und des großen Abstimmungsbedarfs zwischen den beteiligten Akteuren sehr zeitintensiv. Erst nach Abschluss dieser Vorarbeiten können aber die Laborinformationssys-teme (LIS - individuell konfigurierte Softwaresysteme zur Datenverarbeitung im medizinischen Labor) für die Nutzung der neuen Corona-Warn-App-spezifischen Laborüberweisung eingerichtet werden.
Ein zweites "digitales Nadelöhr" ist der Konnektor und die technische Anbindung über einen Client an den zentralen Laborserver (siehe oben: Wie funktioniert die digitale Anbindung der medizinischen Labore?). Diese Anbindung nimmt die Deutsche Telekom an voraussichtlich über 150 Laborstandorten in Deutschland vor.
Sowohl die Einbindung der neuen Laborüberweisung in das LIS als auch die Anbindung an den zentralen Laborserver ist mit erheblichen Kosten im fünfstelligen Euro-Bereich verbunden, die den medizinischen Laboren bisher nicht erstattet werden (Stand: Juli 2020).
Was ist speziell bei der Krankenhauslabor-Anbindung zu beachten?
Die AG Corona-Warn-App beim Bundesministerium für Gesundheit beschreibt es so (Rundschreiben vom August 2020):
"Krankenhäuser können neben ihrer eigentlichen Rolle sowohl die Rolle eines MVZ als auch in einigen wenigen Ausnahmefällen die Rolle eines Öffentlichen Gesundheitsdienstes einnehmen. Insofern kann das führende System für die Formularerstellung (Blankoformularerstellung) des Muster 10C / OEGD das Krankenhausinformationssystem, das Order Entry-System oder auch das Laborinformationssystem sein. Auch Prozesse, die unabhängig von den zuvor genannten Formularen sind, z. B. die Befundübermittlung von stationären Patienten, können abgebildet werden. Zusätzlich zu berücksichtigen sind die Tests des Krankenhauspersonals, die in Abhängigkeit zu einer evtl. bereits im Vorfeld getroffenen innerbetrieblichen Vereinbarung oder unter Berücksichtigung der Stärke der jeweiligen Mitarbeitervertretung betrachtet werden müssen. Die Spannweite reicht von Klartexterfassung der Mitarbeiter im Krankenhausinformationssystem über manuelle oder elektronische Erfassung durch die Betriebsärzte bis zur anonymisierten Erfassung im Laborinformationssystem. Eine Betrachtung und ggf. eine Anpassung der organisatorischen Abläufe ist von Nöten, damit die im Rahmen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Krankenhaus bei den Systemherstellern zu beauftragenden Systemanpassungen eine möglichst hohe Effektivität entfalten."
Die Kosten sowohl für die Einbindung der neuen speziell für die Corona-Warn-App entwickelten Laborüberweisung in die Laborinformationssysteme als auch für die Anbindung an den zentralen (externen) Laborserver muss den medizinischen Laboren vollständig erstattet werden. Die deutschen Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin unterstützen die Laboranbindung. Die Corona-Warn-App ist jedoch keine Entwicklung der Labormediziner. Sie dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die die App verursacht.
Insbesondere solange testende medizinische Labore noch nicht an den speziellen zentralen Laborserver angebunden sind, greift die "Hotline-Lösung":
Positiv getestete Personen können eine Hotline der Deutschen Telekom anrufen und ihr Testergebnis mitteilen. Sie erhalten nach verifizierenden Rückfragen eine TAN, die sie in die Corona-Warn-App eingeben können. Die TAN aktiviert dann die Information der Kontaktpersonen ("Risiko- Begegnungen") über die App.
Warum werden nicht alle positiven Testergebnisse an die App gemeldet?
Wer auf das Coronavirus getestet wird, entscheidet, ob ein viruspositives Testergebnis anonymisiert an die App gemeldet wird. Ohne entsprechende Angabe auf dem Laboranforderungsschein, der in der Praxis, im Krankenhaus oder in der Abstrichstelle für jeden Labortest ausgefüllt werden muss, kann keine Meldung an die App erfolgen.
Leistungsdaten Corona-Warn-App
Aktuelle Kennzahlen der App-Entwickler, unter anderem zur Anzahl der Laboranbindungen und übermittelten Testergebnisse