Neujahrsbrief 2025
Neujahrsbrief 2025
Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
für das vor uns liegende Jahr 2025 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien einen glücklichen und erfolgreichen Verlauf.
Leider hat uns das zurückliegende Jahr, mit der sogenannten EBM-Reform und der geplanten Einführung der neuen GoÄ zwei schwere Hypotheken hinterlassen, die wir gemeinsam mit Ihnen abbauen müssen. Alle siebzehn Landes-KVen haben mittlerweile die neugeschaffenen, infrastrukturellen Ziffern in ihre AVM-Regelungen übernommen und die erhöhten Grundpauschalen für die ärztlichen Leistungen im Labor angehoben.
Leider wurde auch die Absenkung der Mindestquote auf 85 Prozent von allen Vertreterversammlungen der Landes-KVen verabschiedet. Bei der Anwendung der Mindestquote hat die Mehrzahl der KVen die neuen Ziffern ausgenommen, einige haben dies jedoch nicht getan, so dass in diesen KV-Bezirken die große Gefahr besteht, dass weitere Mittel aus dem Laborkapitel in andere Bereiche abfließen können.
Der Berufsverband ist weiterhin bestrebt, eine einheitliche, bundesweite Regelung mit einer vollen Vergütung der neuen Ziffern zu erreichen.
Bezüglich der Gebührenpositionen 40092 konnten wir bereits einen Erfolg erzielen, da bundeseinheitlich gilt, dass schon die Bereitstellung eines Systems oder eines Moduls, zur digitalen Auftragserteilung und Nachverfolgung in der veranlassenden Praxis, für diese neue GOP ausreicht.
„Die GOP 40092 ist als Zuschlag für die in der Legende der Leistung benannten Gebührenordnungspositionen konzipiert. Zur Abrechnung reicht lediglich die Bereitstellung eines Systems oder eines Moduls aus, das die in der ersten Anmerkung zur GOP 40092 gelisteten Anforderungen erfüllt.“
Darüber hinaus haben wir für den Januar bereits weitere Gespräche mit der KBV vereinbart, um nicht nur ein gemeinsames, zeitnahes Controlling der Auswirkungen der Laborreform, insbesondere der Absenkungen im analytischen Bereich durchzuführen, sondern auch die noch offenen Fragen, bezüglich der Zukunft des Wirtschaftlichkeitsbonus und der Anpassung der Wirtschaftlichkeitsfaktoren zu besprechen.
Über auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf eine der Zielerkrankungen bei dem erweiterten Neugeborenen-Screening, müssen die durchführenden Labore zukünftig die Eltern innerhalb von 72 Stunden telefonisch informieren.
Dafür wurden neue Ziffern geschaffen.
Aufgrund unserer massiven Proteste, zusammen mit den übrigen diagnostischen Fächern, ist der Bewertungsvorschlag der neuen GoÄ vom 11.11.2024, der für die Labore eine weitere 30-prozentige Abwertung bedeutet hätte, vorerst auf Eis gelegt.
Wir plädieren weiterhin dafür, auf den mit der Bundesärztekammer, aufgrund von betriebswirtschaftlichen Berechnungen verabschiedeten, arzteigenen Bewertungsvorschlag, aus dem Jahr 2022 zurückzugreifen.
Auch im Falle der neuen GoÄ, sind schon im Laufe des ersten Quartals entsprechende Gespräche mit der Bundesärztekammer vereinbart worden. Wir werden Sie zeitnah über diese Ergebnisse informieren.
Wie schon im zurückliegendem Jahr, wird sich der BDL auch 2025 in einen konstruktiven Dialog, sowohl mit den Organen der Selbstverwaltung aber auch mit der Politik, für eine Verteidigung der berechtigten Forderungen der deutschen Laborärzteschaft, gemäß ihrer Stellung als systemrelevantes Fach einsetzen.
Hierzu benötigen wir aber auch, vor allen Dingen in Fragen der Umsetzung, auf der Ebene der Landes-KVen und Ärztekammern, Ihre Unterstützung in Form von informellem Input über mögliche Fehlentwicklungen. So dass wir diesen massiv und zeitnah entgegentreten können.
In diesem Sinne freue ich mich, auch im Namen unseres Vorstandes, auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit, um mit Ihnen gemeinsam zu erreichen, dass die deutsche Bevölkerung weiterhin mit ausreichenden flächendeckenden Laborleistungen versorgt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski
1. Vorsitzender