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Erneute Kritik an der angedachten Laborreform zum 1.1.2025

PRESSEMITTEILUNG zur geplanten Laborreform ab 1.1.2025

 

Die geplante Anpassung der Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin zum 01.01.2025 wird insofern vom BDL begrüßt, dass dadurch das laborärztliche Honorar zukünftig in etwa die Höhe des Vergütungsniveaus der übrigen haus- und fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen erreicht wird.

Durch die Neuaufnahme der Kosten für Entnahmematerial sowie der Kosten für die laborärztlichen Transport- und EDV-Leistungen und deren rechtlich sichere Formulierung, erfüllen die Partner des Bundesmantelvertrages einen langjährigen Wunsch der Laborärzte in Deutschland.

Durch das Absenken der Kostenpauschale in den analytischen Kapiteln 17 und 32 werden die Vorteile dieser Regelung jedoch wieder zunichte gemacht. Außerdem haben sich der GKV-Spitzenverband und die KBV darauf geeinigt, keinen neuen Leistungsbedarf im EBM zu erzeugen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin die Erhöhung ihrer Grundpauschale und der Infrastrukturkosten selbst tragen müssen, statt diese für die gesundheitliche Versorgung der deutschen Bevölkerung mit systemrelevanten Leistungen mit neuem Geld zu versehen.

Außerdem ist eine Absenkung der Mindestauszahlungsquote von 89 % auf 85 %, die auch die neuen Grundpauschalen und die Kostensätze für die Infrastrukturleistungen betrifft, vorgesehen. Diese Vorhaben führen die geplante Reform komplett ad absurdum und werden vom BDL abgelehnt.

Dies wird die wirtschaftliche Situation der Laboratorien weiter deutlich verschärften, die schon jetzt durch Lohnsteigerungen und Sachkostenerhöhungen unter Druck geraten sind. Die seit über 25 Jahren anhaltende Tendenz, die Vergütung der Laborkosten zum Vorteil anderer Arztgruppen abzusenken, hat damit ein Niveau erreicht, das nur noch mit einer erheblichen Einschränkung der Versorgung der Bevölkerung mit Laborleistungen aufgefangen werden kann.

Der BDL fordert die Partner des Bundesmantelvertrages aber auch die Landes-KVen auf, zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Laborleistungen, das geplante Finanzierungskonzept zu überdenken.

Eine Reduktion der analytischen Kostensätze und die damit verbundenen Laborschließungen, vor allen Dingen in ländlichen Bereichen, bedeuten aber auch einen weiteren Rückschlag für die Digitalisierung des Gesundheitssystems, die maßgeblich von den medizinischen Laboren vorangetrieben wird. Ohne die Einführung des MIO42 Laborbefundes und dem damit verbundenen Datenfluss werden alle geplanten Vernetzungsprojekte, einschließlich der elektronischen Patientenakte, zeitnah nicht mehr realisierbar sein.

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Der BDL fordert deshalb:

1. Überarbeitung der Kostensenkung im analytischen Bereich durch Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die geplanten Honorar- und Infrastrukturziffern.

2. Keine zeitliche Begrenzung für die angedachten IT-Pauschalen zur Stärkung des Digitalisierungsprozesses im Gesundheitswesen.

3. Rücknahme der Absenkung der Mindestquote auf 85 % zur Abwendung einer Einschränkung der labormedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland.

 

Berlin, den 21.08.2024