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Laborärzte zu Infektionsschutzgesetz-Änderungen

 

Im Winter Nicht-Corona-Infektionen stärker in den Blick nehmen –
Labore sind gerüstet

 

Vor der heutigen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes blickt der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) Dr. Andreas Bobrowski voraus auf den Herbst/Winter 2022/23:

 

„Die Entscheidung der Ampelfraktionen, dass sich medizinisches Personal nicht mehr unter Aufsicht auf das Coronavirus testen lassen muss, schwächt vor allem die qualifizierten Teststellen an den Krankenhäusern. Besser wäre es, die nichtärztlichen Bürgertests zu beenden. Vor allem aber werden Infektionen bei den asymptomatischen Mitarbeiter:innen mit den Antigen-Schnelltests nicht gut erkannt.

 

Erwartbar ist, dass die Infektionszahlen bei den vereinbarten Lockerungen bei Infektionstests und COVID-19-Schutzmaßnahmen außerhalb der Gesundheitseinrichtungen wieder ansteigen. Saisonale Coronavirus-Infektionsrekorde sind im Herbst oder Winter nicht auszuschließen, wenn der hohe Immunschutz der Bevölkerung nach und nach abnimmt, zumal sich eine gewisse Impfmüdigkeit in der Bevölkerung breitmacht. Denkbar ist, dass medizinische Einrichtungen an ihre Grenzen kommen, wenn es auch zu einem starken Ausbruch der Influenza oder respiratorischer Viren kommt. Gerade in der pädiatrischen Versorgung könnte es zu neuen Belastungsspitzen kommen.

 

Wichtig ist, dass wir diese weiteren Infektionsgefahren stärker in den Blick nehmen: Alle ärztlichen Einrichtungen, die Infektionen melden sollen, müssen das auch technisch können. In den Facharztlaboren ist das durchgehend der Fall. Derzeit zeichnet sich aber ab, dass bis zum Zieldatum 01.01.2023 bei Weitem nicht alle meldepflichtigen Gesundheitseinrichtungen an das Deutsche Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen werden. Die Facharztlabore können seit dem 1. Juli das PCR-Verfahren breiter zur Detektion bekannter Virusinfektionen einsetzen, da sich die Vertragspartner auf eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen geeinigt haben. Die PCR-Testkapazitäten der medizinischen Labore sind nach wie vor hoch, wurden aber zuletzt durch Vergütungsabsenkungen und geänderte Testregeln mehrfach geschwächt. Hier muss in Politik und Krankenkassen ein Umdenken einsetzen. Infektionen frühzeitig zu bekämpfen ist allemal effizienter als hohe Infektionswellen mit vielen Krankenhauseinweisungen. Mit diesem Ziel muss in Paragraph 24 des Infektionsschutzgesetzes die Zuständigkeit für die Feststellung von Coronavirus-Infektionen vollständig in die ärztliche Verantwortung zurückgegeben werden “, so der BDL-Vorsitzende abschließend.