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Neue Coronavirus-Testverordnung schränkt die Testqualität ein

 

Laborärzte: „Berliner Panikreaktion“

 

„Paradox“ nennt der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte Dr. Andreas Bobrowski die politischen Weichenstellungen der neuen Coronavirus-Testverordnung, die am Samstag (12.02.) in Kraft getreten ist. „Statt nach wochenlangen Debatten um Schnelltest-Qualität und PCR-Kapazitäten den weiteren Testausbau in den Facharztlaboren zu unterstützen, wird die PCR gleich vierfach eingeschränkt: beim Freitesten, bei Nutzung der Corona-Warn-App, in der Mutationsverfolgung und durch die Aufwertung schlechterer Point-of-Care-Tests. Es irritiert schon, wenn die medizinischen Labore vorausschauend ihre Kapazitäten an den Bedarf anpassen und dann kommt die neue Testverordnung, die all diese Bemühungen zunichtemacht.“

 

Vor dem Hintergrund, dass zuletzt minderwertige Antigen-Schnelltests für mehr Testqualität aussortiert werden sollten, müsse die neue Coronavirus-Testverordnung nun als „Misstrauensvotum gegen die Laborärztinnen und Laborärzte“ gewertet werden, so Bobrowski. „Rückblickend auf die Meldungen über knappe PCR-Kapazitäten kann man schon von einer Berliner Panikreaktion sprechen. Bei absehbar sinkenden Infektionszahlen wäre es besser gewesen, die Testverordnung zu belassen wie sie war: Mit der bisherigen Trias aus PCR-Priorisierung für medizinisches Personal und gefährdete Patienten, der gezielten Eindämmung des infektiöseren Omikron-Subtyps BA.2 und qualitätsgesicherten Freitestungen kämen wir besser aus der fünften Infektionswelle.“

 

Stattdessen müssten die medizinischen Labore jetzt speziell für die Eindämmung der BA.2-Mutation gekaufte variantenspezifische PCR-Tests entsorgen, da sie aufgrund der neuen Testverordnung buchstäblich über Nacht nicht mehr angefordert werden dürfen. „Die neue Coronavirus-Testverordnung wirkt auf die Laborärztinnen und Laborärzte abschreckend statt vertrauensbildend“, so das Fazit des BDL-Vorsitzenden.