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Keine Abstriche bei der Testqualität!

 

Entwurf der neuen Coronavirus-Testverordnung

In der Diskussion um knappe PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 will der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) verhindern, dass in Deutschland bei der Qualität der ärztlichen Infektionsdiagnostik politische Zugeständnisse gemacht werden. Dies gelte insbesondere für die im Bund diskutierte Ausweitung sogenannter PoC-NAT-Tests in der geplanten neuen Coronavirus-Testverordnung. Diese dürfe man nicht mit den PCR-Tests, die in Laborarztpraxen durchgeführt werden, gleichsetzen. Es sollten nicht die gleichen Fehler wie bei den Antigen-Schnelltests in den nichtärztlichen Testzentren wiederholt werden.


„Ein Coronavirus-Test am Point-of-Care [POCT] als Türöffner zu sensiblen Arbeits- und Lebensbereichen funktioniert nicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nur die in Laborarztpraxen durchgeführten PCR-Tests die nötige Sicherheit für vulnerable Personengruppen bieten. Durch das Arbeiten in besonderen Sicherheits-Laborräumen, die auch eine Kontamination verhindern, ist die Gefahr falsch positiver Proben minimiert. Der Bund sollte die unterschiedlichen Testsysteme und räumliche Ausstattung nicht gleichsetzen, damit sich das Debakel um die Schnelltestzentren nicht wiederholt. Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Datensicherheit und ärztliche Verantwortung dürfen nicht für das Versprechen schneller, jederzeit verfügbarer Infektionstests geopfert werden. Und auch dem Profitstreben nichtärztlicher Test-Unternehmer muss die neue Testverordnung einen Riegel vorschieben“, so der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski.


Der Lübecker Facharzt für Laboratoriumsmedizin erwartet nicht, dass es zu längeren Engpässen bei den PCR-Tests kommt: „Die bisherigen Erfahrungen und auch die RKI-Teststatistik zeigen, dass die Facharztlabore Wege finden, ihr Angebot schnell auch an die drastisch gestiegene Nachfrage anzupassen. Die Laborärzte halten Schritt, wenn man ihnen Vertrauen schenkt und verlässliche Rahmenbedingungen bietet.“ Eine flächendeckende, bundesweite Überbelastung der PCR-Testkapazitäten habe es in der COVID-19-Pandemie bisher nicht gegeben.

Der statistische Vergleich mit PCR-Pooltests bei den europäischen Nachbarn sei fehlerbehaftet, unter anderem da in Deutschland nur der durchgeführte Test bilanziert werde, nicht die um ein Mehrfaches höhere Anzahl getesteter Personen. Bei den PCR-Einzeltests lägen die Möglichkeiten auf der Hand, die statistische Untererfassung stationärer und auch ambulanter PCR-Testkapazitäten in Deutschland zu beseitigen. Die Schlüsselrolle liege hier beim Robert Koch-Institut.


„Ganz im Gegensatz zu den gewerblichen testenden Laien in Deutschland steuern die Laborärzte hierzulande die Bevölkerung skandalfrei durch die Pandemie“, zieht Bobrowski in der nunmehr fünften Infektionswelle Bilanz.