Laborärzte fordern Antikörperausweis nach dem Vorbild Österreichs

Damit Menschen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, die gleichen Rechte wie geimpfte Personen erhalten können, fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) einen COVID-19-Antikörperausweis nach österreichischem Vorbild.

In Deutschland nimmt die Coronavirus-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Genesene von Kontakt- oder Zugangsbeschränkungen nur dann aus, wenn sie einen positiven PCR-Test nachweisen können. Der Test muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen. Für den COVID-19-Antikörperausweis würde stattdessen der tatsächliche Antikörperspiegel im medizinischen Labor bestimmt. Der bei Überschreitung eines definierten Grenzwerts ausgestellte Antikörperausweis ist, auch als Smartphone-App, ein „Türöffner“ unter anderem zu Großveranstaltungen. Er ist damit dem digitalen Impfnachweis vergleichbar.

Mittlerweile würden zahlreiche Tests zur Überprüfung der humoralen und zellulären Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2- angeboten, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski. „Die fachärztlichen Labore können auch für Genesene ohne direkten Erregernachweis neutralisierende Antikörper in WHO-Einheiten nachweisen. Damit schaffen wir mehr Transparenz und Gleichberechtigung zwischen Geimpften und ehemals Erkrankten. Die große Mehrzahl der Genesenen und ehemaligen Verdachtsfälle sind gesetzlich krankenversichert. Diese Personen müssen den Antikörpernachweis bisher selbst bezahlen.“