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Kombination verschiedener Impfstoffe mit Antikörpertests absichern

 

Auch GKV-Versicherte sollen Impfschutz überprüfen können

 

Nach dem Corona-Impfgipfel fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) einen Anspruch auf die Antikörperbestimmung im medizinischen Labor für Geimpfte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gerade bei kombinierten Impfungen aus mRNA- und Vektorimpfstoff häuften sich Anfragen an die Laborärztinnen und Laborärzte zur Überprüfung der Impftiter. Jedoch könne diese Leistung bisher nur Selbstzahlern als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder Privatversicherten angeboten werden. Die Selbstverwaltung in der GKV sei jetzt gefordert, das zu ändern.

 

Zwar zeigten die Antikörpertests bisher nur an, ob das Immunsystem auf die Impfung reagiert hat. Es gebe noch keine klar definierten Grenzwerte („Grenztiter“) für einen sicheren Immunschutz durch die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Jedoch ließen sich die Werte der verschiedenen Testeanbieter mittlerweile anhand eines WHO-Standards vergleichen. „Mit der Erfassung der Titerverläufe gewinnen wir Erkenntnisse, wie sich der Immunschutz im Zeitverlauf entwickelt und wann Nach- bzw. Auffrischungsimpfungen erforderlich sind“, beschreibt der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski den derzeitigen medizinischen Nutzen der Antikörpertests.