„Bei gewerblichen Testern genauer hinschauen“

Laborärzte kritisieren „Dammbruch“ bei Coronavirus-Schnelltest-Zentren

 

Als „Dammbruch“ kritisiert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die deutschlandweite Eröffnung gewerblicher Schnelltest-Zentren auf das Coronavirus. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und der Coronavirus-Testverordnung habe der Bund die Testung im Antigen-Schnelltestverfahren auch durch Nichtmediziner(innen) zugelassen. Damit sollten vor allem Schnelltests in Altersheimen, Kindertagesstätten oder Schulen erleichtert werden. Jedoch hätten umgehend auch gewerbliche Anbieter ihre Chance ergriffen, medizinische Leistungen zu kommerzialisieren.

 

Immer mehr Alten- und Pflegeheime gingen dazu über, von Besuchern ein gültiges negatives Testergebnis zu verlangen. Häufig verfügten sie aber nicht über ausreichend Personal für die Vor-Ort-Diagnostik. Die Betreiber der Testzentren nutzten dies schamlos aus und böten den Angehörigen überteuerte Schnelltestuntersuchungen an, damit diese die Einrichtungen betreten könnten.

 

„Gewerbliche Testzentren sind ein Dammbruch, der durch eine neue Testverordnung schnellstmöglich aufgehalten werden muss“, so der Vorsitzende des BDL Dr. Andreas Bobrowski. „Für die Infektionsdiagnostik muss weiter der Arztvorbehalt gelten. Alle Ausnahmen müssen gut begründet und befristet werden. Zudem dürfen sie nicht für wirtschaftliche Interessen missbraucht werden. Die Versorgung und der Schutz der Patientinnen und Patienten sind ein hohes Gut – deshalb müssen wir hier den Anfängen wehren“, so Bobrowski. Der Lübecker Facharzt für Laboratoriumsmedizin sieht auch den Bundestag in der Pflicht, der Vergewerblichung der Medizin einen Riegel vorzuschieben.

 

Bis zu einer klaren Eingrenzung des Einsatzes der Antigen-Schnelltests auf Einrichtungen, in den vulnerable Gruppen unmittelbar geschützt werden sollen, müssten die Behörden bei gewerblichen Testern genauer hinschauen: „Haben die eingesetzten Tests überhaupt eine Aussagekraft? Werden die Getesteten informiert, dass derartige Tests häufig falsch negativ ausfallen? Werden positiv Getestete über die notwendige Bestätigung im medizinischen Labor aufgeklärt? Und werden die Testenden ausreichend geschützt?“, benennt Bobrowski Mindestanforderungen an die Testangebote. Dazu gehöre auch, dass alle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gelisteten Schnelltests endlich einer objektiven externen Überprüfung unterzogen werden und ungenügende Tests sofort vom Markt genommen werden.