Neue nationale Teststrategie: Antigentests im Labor bestätigen!

 

Mit der neuen nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 könnten besonders gefährdete Personen nach Einschätzung  des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) besser geschützt werden. Allerdings warnt der Verband vor blindem Vertrauen in die neu eingesetzten Antigen-Schnelltests in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Altersheimen. Sie seien – worauf auch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell hinweist – fehleranfällig.

 

„Der BDL unterstützt die Kommentierungen des RKI zur neuen nationalen Teststrategie: alle Antigentests im PCR-Verfahren bestätigen, keine Testung durch medizinische Laien, Arbeitsschutzvorschriften unbedingt beachten! Neu und schneller bedeutet keinesfalls besser“, bewertet der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski das neue Antigen-Testverfahren.

 

Um Gefahren gerade für Risikogruppen abzuwenden, fordert der BDL, grundsätzlich jeden positiven Antigentest durch einen weiteren Infektionstest im Standardverfahren PCR (Polymerase Chain Reaction) abzusichern, den die Fachärztinnen und Fachärzte im medizinischen Labor durchführen müssen. Zudem sollen die Antigen-Schnelltests vor Ort nur von geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen.

 

Der Lübecker Laborarzt verweist auf gesetzliche Anforderungen an Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene, die auch für Antigen-Schnelltests gelten: Bei Arbeiten an offenen Gefäßen zum Auswaschen des Abstrichtupfers gelte für medizinische Labore gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz die Risikostufe S3. Ein ähnlicher Arbeitsvorgang sei auch bei den ihm bekannten Schnelltesten erforderlich. „Ich kann mir nicht vorstellen, wie man im Altersheim eine S3-Testumgebung schaffen kann, um Ansteckungsgefahren durch Schnelltests für Mitarbeiter, Bewohner und Besucher zu minimieren.“ Zentraler Bestandteil gesetzlicher Schutzmaßnahmen für die Antigentests sei neben medizinischer Schutzkleidung eine Sicherheitswerkbank, die beim Testen die Ausbreitung von Aerosolen beim Auswaschen sogenannter ‚Puffer‘ verhindere.

 

Unklar sei bisher auch, ob die Testergebnisse im Antigen-Verfahren an die Corona-Warn-App gemeldet werden sollen. „Eine Arztpraxis kann nicht melden und die Laborärzte wollen es nicht, weil die Schnelltests weniger zuverlässig sind“, so Bobrowski. „Um die Epidemie einzudämmen, ist es aber wichtig, dass eindeutige Befunde erstellt werden und dass dann unmittelbar Maßnahmen zur Infektionsabwehr greifen.“