Unsere Services für die Fachärztinnen und Fächärzte im medizinischen Labor Unsere Services für die Fachärztinnen und Fächärzte im medizinischen Labor
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Laborärzte für Korrektur der MTA-Reform: Keine Labortätigkeiten für Heilpraktiker!


> LINK: Stellungnahme des BDL zum MTA-Reform-Gesetz


Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollen künftig keine Labortätigkeiten mehr übernehmen dürfen, die gesetzlich technischen Assistentinnen und Assistenten der Medizin (MTA, künftig „Medizinische Technologin“/“Medizinischer Technologe“) vorbehalten sind. Das fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) mit Blick auf den in dieser Woche erörterten Referentenentwurf eines MTA-Reform-Gesetzes. Die deutschen Laborärzte möchten erreichen, dass die entsprechende Ausnahmeregelung von dem Tätigkeitsvorbehalt im MTA-Gesetz (§ 10) nicht in das neue MT-Berufe-Gesetz übernommen wird. Ziel des BDL ist es, für optimale Patientensicherheit die Qualität der labormedizinischen Versorgung zu sichern und die Rechtsstellung der medizinisch-technischen Ausbildungsberufe mit ihrer strukturierten dreijährigen Ausbildung zu stärken.

 

In dem geplanten MTA-Reform-Gesetz möchte die Bundesregierung daran festhalten, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern alle Aufgaben medizinisch-technischer Mitarbeiter(innen) in den medizinischen Laboren wahrnehmen dürfen – ohne vergleichbare Ausbildung. Darüber hinaus sollen die Heilpraktiker analog zu Ärzten Leistungen der künftigen „Medizinischen Technologen“ bei diesen anfordern können (§ 5 (5) Referentenentwurf MT-Berufe-Gesetz/MTA-Reform-Gesetz).

 

Der BDL sieht diese Heilpraktiker-Privilegien in seiner aktuellen Stellungnahme zum MTA-Reform-Gesetz „in keiner Weise gerechtfertigt. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker verfügen über keine Humanmedizinern auch nur annähernd vergleichbare Qualifikation. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte ist davon überzeugt, dass sie weder qualifikations- noch praktisch-tätigkeitsbezogen in der Lage sind, derartige Anordnungen zu verantworten und mit den so erwirkten Leistungen angemessen umzugehen.“

 

Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der medizinischen Labore fordert der BDL darüber hinaus, die geplante Kürzung des theoretischen und praktischen Unterrichts für die angehenden Medizinischen Technologen zu revidieren. Vielmehr solle der schulische Unterricht im Umfang von 20 % ausgebaut werden, damit die Berufsgruppe auch künftig international anschluss- und konkurrenzfähig bleibe.

 

Von dem MTA-Reform-Gesetz müsse ein positives Signal zur Stärkung der medizinischen Labore ausgehen. „Die Wichtigkeit profunder Sachkunde gerade in der mikro- und molekularbiologischen Diagnostik hat uns die aktuelle Corona-Pandemie vor Augen geführt“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski (Lübeck).