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Labormedizin: „Zweite Reformstufe muss Qualität stärken“

Eine grundlegende Korrektur der Laborreform fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Die am 1. April in Kraft getretene erste Stufe der Laborreform, mit der Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband die Finanzierung von Laboruntersuchungen neu geregelt haben, gefährde die Qualität der labormedizinischen Versorgung in Deutschland, kritisierte der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski heute (23.) anlässlich des „Welttags des Labors“ in Berlin.

 

Es sei den Verantwortlichen für die Laborreform vorrangig um die Lösung des Honorarstreits zwischen Haus- und Fachärzten gegangen, nicht aber um die Patienten. De facto werde den zuweisenden Hausärzten und Fachärzten dank des sogenannten Wirtschaftlichkeitsbonus vor allem das Unterlassen von Laboruntersuchungen honoriert. Ein Skandal sei auch die massive Absenkung der laborärztlichen Befundungs- und Beratungsziffer um mehr als 50 Prozent. Die Reform werde so ausschließlich auf dem Rücken der deutschen Laborärzteschaft und der von ihnen betreuten Patienten ausgetragen. Damit habe die Reform ihr Ziel verfehlt, eine qualitativ bessere Laborversorgung zu erreichen.

 

BDL und DGKL hatten sich stattdessen frühzeitig für die Einführung diagnostischer Pfade stark gemacht, die dem behandelnden Arzt Hilfestellungen bei der Frage geben, welche Laboruntersuchung sinnvoll und angemessen ist. Dadurch hätten unnötige Leistungen vermieden und die finanziellen Ressourcen des Gesundheitswesens geschont werden können, die Qualität der Versorgung würde sogar noch verbessert.

 

Auch der Präsident der DGKL, Professor Dr. Matthias Nauck, hob die Bedeutung der Qualität der Laboratoriumsmedizin hervor. Der Politik, aber auch allen Ärzten müsse bewusst sein, „dass wir in Deutschland über eine sehr weit entwickelte labormedizinische Diagnostik verfügen, deren Qualitätsstandard weltweit einzigartig ist.“ Aber diese Vorgaben – wie die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Laboruntersuchungen (RiliBÄK) – müssten überwacht werden, um zuverlässig hohe Ergebnisqualität zu gewährleisten, betonte der Präsident der wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Er begrüßt daher, dass parallel zur Laborreform auch die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Spezial-Labor in Kraft getreten ist, durch die die Überwachung gestärkt worden sei.

 

Der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski drängt auf eine rasche „Reform der Reform“, durch die zum einen die Fehler der ersten Reformstufe behoben, zum anderen die Entwicklung in Richtung diagnostische Pfade vorangetrieben werden sollen. „In einer nachhaltigen Laborreform dürfen keine Honoraranteile mehr für die Verhinderung von Laborleistungen oder zur Schlichtung innerärztlicher Konflikte verschwendet werden.“ Bobrowski schlug stattdessen vor, mit diesen Geldern eine E-Health-Pauschale zur Förderung der Vernetzung sowie eine Präanalytik-Pauschale für zuweisende Ärzte, mit der die Prozessqualität optimiert werden könnte, zu finanzieren.

 

[Eine Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin und des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte]