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Urteil zur Quotierung zeigt, woran das System krankt

Das Urteil des Bundessozialgerichts Kassel (Az. B 6 KA 26/17 R) zur Laborquote Q macht deutlich, warum die Quotierung abgeschafft werden muss. Die obersten deutschen Sozialrichter urteilen, dass die bis zum 1. April 2018 gültige bundeseinheitliche Laborquote Q, die die Kostenerstattung laborärztlicher Leistungen nur zu einem bestimmten Prozentsatz regelt, rechtmäßig war. Aus der Sicht des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) unterstreicht ihr Urteil die drei Hauptargumente gegen die Quotierung:

 

Die mengenunabhängige Quotierung ist ein ungerechtfertigter Abschlag auf die gemeinschaftliche Bewertung ärztlicher Leistungen in der GKV. „Warum Vertragsärzte und Krankenkassen sich zunächst auf eine betriebswirtschaftliche Leistungsvergütung festlegen und sie dann pauschal mit dem Rasenmäher kürzen, bleibt schwer nachzuvollziehen“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski. Er ergänzt: „Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) funktioniert nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Wer reale Kosten quotiert, führt die EBM-Systematik ad absurdum.“

 

Die Quotierung und mit ihr die Laboratoriumsmedizin werden regelmäßig zum Spielball innerärztlicher Konflikte zwischen Haus- und Fachärzten. Das schadet der wohnortnahen, qualitätsgesicherten Patientenversorgung, denn die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin können nicht verlässlich kalkulieren, inwieweit ihre realen Kosten erstattet werden. „Die Quotierung, zumal mit ihren Schwankungen, bedeutet für die ärztlichen Leistungserbringer und ihre Mitarbeiter ein erhebliches Risiko – gerade für medizinische Laboratorien mit wenigen Privatpatienten kann sie existenzbedrohend sein“, betont Bobrowski.

 

Hinzu kommt, dass die Realität das Urteil des Bundessozialgerichts bereits überholt hat. Mit der Laborreform ab 1. April 2018 gibt es keine bundeseinheitliche Quote mehr. Der Bundesrichtwert für die Laborquote ist von 91,58 Prozent in zahlreichen KVen auf 89 Prozent abgesenkt worden. Neben der ungerechtfertigten weiteren Vergütungsabsenkung sind damit die Gefahren länderabhängiger Quoten, vor denen die Bundesrichter warnen, inzwischen real geworden: „Proben können heute von einem KV-Bezirk in den nächsten verschoben werden, um dort günstigere Abrechnungsbedingungen auszunutzen. Ein solcher Probentourismus kann nicht gewollt sein. Als Sofortmaßnahme auf dem Weg zur Beendigung der Quotierung sollte daher die bundeseinheitliche Quote umgehend wieder eingeführt werden“, so der BDL-Vorsitzende.