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Labormedizin: „Externe Leistungssteuerung endlich an der Versorgung ausrichten!“

Je präziser die Verdachtsdiagnose, je enger die Kommunikation zwischen den Fachärztinnen und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin sowie den behandelnden Ärzten, desto effizienter der Mitteleinsatz im Gesundheitswesen. Wie dies erreicht werden kann, war heute (28.) Gegenstand der Herbsttagung des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL) in Mannheim. Sie steht im Zeichen einer von der KBV angekündigten zweiten Stufe der Laborreform.

 

Der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski, setzte sich in Mannheim für die Erstellung einheitlicher „Diagnostischer Pfade“ ein, durch die die Indikationsqualität und damit die zielgerichtete Behandlung verbessert werden und unnötige Laboruntersuchungen vermieden werden können. Die „Diagnostischen Pfade“ sind eine Richtschnur für den behandelnden Arzt, der die Laboruntersuchungen anfordert. Die Stufendiagnostik sei die bessere Alternative zu den seit Jahren üblichen Versuchen, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen durch monetäre Maßnahmen zu regeln, wie etwa der Wirtschaftlichkeitsbonus oder Abschläge bei der Kostenerstattung. Um die Leistungsmengen zu steuern, sei es sinnvoller, medizinische anstelle der bisherigen monetären Kriterien anzulegen.

 

Der BDL-Vorsitzende setzte sich daher auch für eine verbesserte Kommunikationskultur zwischen behandelnden Medizinern und den Fachärztinnen und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin ein: Denn wie sinnvoll die von den niedergelassenen Ärzten angeforderten Labortests seien, könnten Laborärzte ohne Kenntnis von Klinik und Therapie der betroffenen Patienten kaum beurteilen. „Derzeit ist der Informationsfluss im Laborbereich fast immer noch eine Einbahnstraße, die ausschließlich die Befundübermittlung durch die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin betrifft.“ Bobrowski warb dafür, Modellvorhaben zu entwickeln, um den Informationsaustausch zu verbessern.

 

Nach wie vor sei die Nachfrage nach Laboruntersuchungen bei Patientinnen und Patienten und ihren Haus- und Fachärzten hoch. Die derzeitigen Steuerungsinstrumente im Gesundheitssystem seien allerdings unzureichend, um diesen Bedarf versorgungsgerecht zu decken. Nach der Auffassung von Bobrowski liegt das auch daran, dass die laborärztliche Beratungstätigkeit derzeit mit nur 1,42 Euro pro Fall vergütet wird, während andere Facharztdisziplinen zwischen vier und sechs Euro erhielten. Der abrechnende Laborarzt bzw. die Laborärztin müsse schließlich „höchstpersönlich und nicht nur telefonisch während des gesamten Analyseablaufs erreichbar sein.“

 

Wegen des großen infrastrukturellen Aufwands, den die Labormedizin zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung treiben muss, setzt sich der BDL für die Einführung einer Vorhaltepauschale und die Orientierung des ärztlichen Honorars an der Höhe der Grundvergütung der übrigen Facharztgruppen ein. Außerdem sollte das gesamte Überweisungslabor extrabudgetär vergütet werden.

 

Wenig Hoffnung setzt Bobrowski auf die Politik: „Das vorgelegte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht in einem Großteil der technischen Leistungen lediglich eine Rationalisierungsreserve für die sogenannte ‚sprechende Medizin‘“, kritisiert der Lübecker Labormediziner. Er erinnert daran, dass nur aufgrund der täglichen, flächendeckenden Versorgung der Praxen mit Leistungen der Laboratoriumsmedizin eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung, insbesondere auch in den ländlichen Gebieten, möglich ist. „Wer immer das Gesundheitsministerium berät, kennt weder die systemrelevante Bedeutung der Laboratoriumsmedizin, noch deren hohe Innovationskraft.“

Weiterführende Informationen zur BDL-Herbsttagung 2018 finden Sie hier