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Neubewertung ärztlicher Leistungen in der PKV: Kein Spielraum für Preissenkungen bei Laborleistungen

Im Vorfeld der Bewertungsgespräche der Bundesärztekammer mit Vertretern der Haus- und Fachärzte für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) lehnt der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die weitere Abwertung privatärztlicher Laborleistungen entschieden ab. Wie jede andere medizinische Fachgruppe verdienten die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, wie auch die weiteren Erbringer von Laborleistungen, eine faire Entlohnung ihrer Arbeitsleistung für privat Krankenversicherte.

„Die Laborärztinnen und Laborärzte erleben derzeit ein Déjà-vu: Wieder einmal werden nur sie mit Kürzungsforderungen konfrontiert. Schon 1996 wurde die Vergütung ärztlicher Laborleistungen in der PKV isoliert abgesenkt, das darf sich nicht wiederholen. Weitere Reduzierungen gibt die Versorgungsrealität des Jahres 2019 nicht her!“, bekräftigt der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski (Lübeck). „Die laborärztliche Diagnostik ist kein finanzieller Steinbruch, sondern im Gegenteil das systemrelevante Fundament, auf dem alle anderen Ärzte arbeiten“, so Bobrowski.