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Masernschutzgesetz: Laborärzte schlagen Testung bei unklarem Impfstatus vor

Mit dem Ziel, die Masern-Impflücke bei Kita- und Schulkindern wirksam und effizient zu schließen, schlägt der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die Einführung verpflichtender Labortests bei unklarem Impfstatus vor: Jedes Kind soll vor Aufnahme in die Kindertagesstätte bzw. mit der Einschulungsuntersuchung auf Masern-Antikörper getestet werden, wenn der Impfstatus nicht eindeutig dokumentiert ist. Nach aktuellen Erhebungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind derzeit nur 93 Prozent der Schulanfänger zweimal gegen Masern geimpft (Quelle: Epidemiologisches Bulletin v. 02.05.2019). Die gewünschte Mindestquote von 95 Prozent wird damit verfehlt. Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Deutschland 442 Masernfälle gemeldet – ein Zuwachs von gut 8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Quelle: RKI, survstat.rki.de).

 

Der BDL weist darauf hin, dass die serologische Überprüfung der Masern-Antikörper in medizinischen Laboratorien mit ca. 12 Euro für gesetzlich Krankenversicherte vergleichsweise günstig erbracht werden kann. Demgegenüber ist eine verdachtsbezogene MMR-Impfung (Masern-Mumps-Röteln) etwa dreimal so teuer.

 

Nicht nur unter Kostengesichtspunkten ist die vorgeschaltete Testung bei unklarem Impfstatus sinnvoll: „Die Masernimpfung wird in Deutschland in der Kombination Masern-Mumps-Röteln durchgeführt. Bei diesen Lebendimpfstoffen ist es medizinisch sinnvoll, zunächst abzuklären, ob die Immunisierung bereits stattgefunden hat“, erklärt BDL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Lorentz.

 

„Es gibt nachvollziehbare Gründe, warum Eltern im Einzelfall den Impfschutz ihrer Kinder nicht nachweisen können“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski. „Dann ist die Überprüfung im Labor eine gute Möglichkeit, Klarheit über den Impfstatus zu schaffen und die Akzeptanz etwaiger Nachimpfungen zu erhöhen.“

 

Hintergrund:

Die Diagnose einer zurückliegenden Masernvirusinfektion oder -impfung erfolgt durch den Nachweis von Masern-IgG (IgG = Immunglobulin G). Der Nachweis von Masern-IgG zeigt bei gleichzeitig negativem Wert für Masern-IgM (IgM = Immunglobulin M) eine zurückliegende Infektion oder Impfung an. Bei einem positiven Nachweis für Masern-IgG, gelten Patienten als geschützt. Ist beim Nachweis von negativem oder grenzwertigem Masern-IgG keine oder nur eine Masern-Impfung dokumentiert, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), den Impfschutz zu komplettieren.