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Neujahrsbrief 2026

BDL Neujahrsbrief 2026


Sehr geehrte Kolleginnen, 
sehr geehrte Kollegen,

nach den erholsamen Feiertagen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien einen positiven Start in ein gesundes, glückliches und beruflich erfolgreiches Jahr 2026.

Für das deutsche Gesundheitssystem, aber in besonderem Maße auch für die Laboratoriumsmedizin liegt ein turbulentes Jahr hinter uns und es besteht leider die Aussicht, dass 2026 nicht viel ruhiger sein wird.
So werden wir zum Beispiel im Februar diesen Jahres die ersten offiziellen Zahlen zur sogenannten EBM-Reform 2025 von der Abteilung Gebühren und Vergütung der KBV präsentiert bekommen. Große Überraschungen sind von diesem Treffen allerdings nicht zu erwarten, da die schon jetzt bekannten Ergebnisse aus zahlreichen KBV-Bezirken zeigen, dass sich die vom BDL vorausgesagten Honorareinbußen leider bewahrheitet haben.

So werden die auf Bundesebene verabschiedeten einheitlichen Vorgaben von zahlreichen Landes-KVen gerade in Bezug auf den Umfang der Quotierung häufig zugunsten anderer Arztgruppen unterlaufen. Dies wird immer dann besonders deutlich, wenn die jeweiligen Vertreterversammlungen auch die Quotierung der neuen Infrastrukturziffern auf 85% beschlossen haben.

Wieder einmal wird hierbei der Grundsatz - gleiches Geld für gleiche Arbeit – konsequent ausgehebelt und damit der Probentourismus massiv gefördert. 

Auch die Tatsache, dass die Anpassungen der Fallwertgrenzen für die einzelnen Fachgruppen erst mit Beginn des dritten Quartals durchgeführt wurden, haben im Labor zu einem deutlichen Einnahmeverlust geführt. Die in diesem Zusammenhang auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig im vergangenen Jahr von der Vertreterversammlung der KBV gestartete Initiative zur Reform des Wirtschaftlichkeitsbonus ist bisher leider noch keinen Schritt vorangekommen.

Der BDL wird deshalb im Jahr 2026 auch dieses Thema vorantreiben, da es nach wie vor ein absoluter Skandal ist, dass mehr als 250 Millionen Euro pro Jahr für die Verhinderung von Laborleistungen ausgegeben werden und damit die systemrelevante Stellung der Laboratoriumsmedizin für die medizinische Versorgung der Bevölkerung nachhaltig geschädigt wird. Nach unseren Vorstellungen muss es hierzu in diesem Jahr endlich eine Entscheidung zugunsten einer gezielten und auch qualitativ hochwertigen Verwendung dieser Mittel für die Laboratoriumsmedizin geben.

Neben diesen im Bereich der GKV die Laboratoriumsmedizin betreffenden Themen, wird es natürlich auch durch die bestehenden GKV-Finanzprobleme sowie die Notfall- und Apothekenreform zu Honorareinbußen kommen. Darüber hinaus sind durch die schon erfolgte Entbudgetierung der Hausärzte bei gleichzeitiger Einführung des Primärarztsystem deutliche Fallzahlsteigerungen im Labor zu erwarten, ohne dass hierfür zusätzliche Mittel eingestellt wurden.

Obwohl sich auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2025, eine deutliche Mehrheit der Delegierten für die Einführung der GOÄneu ausgesprochen hat, werden die diagnostischen Fächer und mit ihnen auch die Laboratoriumsmedizin den Widerstand gegen die geplanten massiven Honorarkürzungen in ihren Kapiteln weiterhin leisten.

Im Interesse unserer Patient/-innen müssen wir auch im Jahr 2026 dafür sorgen, dass die Zukunft einer flächendeckenden und ortsnahen Versorgung mit Laborleistungen in Deutschland gesichert bleibt. Auch haben bis zum heutigen Tag sowohl die BÄK wie auch der PKV-Verband keine Zahlen oder Begründungen für die nochmaligen massiven Honorarabsenkungen in der aktuellen GOÄneu im Vergleich zu der arzteigenen Fassung von 2022 vorgelegt.

Hier wartet der BDL auch weiterhin auf eine stichhaltige Erklärung bei den für das erste Quartal 2026 geplanten Verhandlungen. Zudem setzt sich der BDL dafür ein, die GOÄ basierend auf der aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich der ärztlichen Eigenleistungspflicht zu präzisieren.

Das gilt insbesondere für den Paragrafen 4 der GOÄ, in dem das Kriterium der höchstpersönlichen ärztlichen Leistungserbringung festgeschrieben werden muss. Diese Verpflichtung muss auch für die Parameter des Basislabors Kapitel M2 gelten. Eine Beziehbarkeit von Laborleistungen des gesamten Kapitels M muss aus der GOÄneu gestrichen werden.

Darüber hinaus muss die Verantwortlichkeit für eine korrekte Indikationsstellung im Überweisungsfall nicht dem leistungserbringenden Facharzt für Laboratoriumsmedizin aufgebürdet werden. Auch hier muss im Paragrafen 4 Absatz 2 eine Streichung vorgenommen werden.

Für alle diese Punkte wird sich der BDL im Jahr 2026 auch weiterhin massiv einsetzen, sodass sichergestellt wird, dass auch unter den Kriterien der GOÄneu die Laboratoriumsmedizin in Deutschland gesichert ist.

Um dieses Ziel zu erreichen, zählen wir auf Ihr bewährtes Engagement, das unseren Verband seit 70 Jahren trägt.

Der BDL ist wichtiger denn je!

 

Trotz der vor uns liegenden Aufgaben werden wir dieses Jubiläum auf dem „Deutschen Labortag“ am 21. und 22. Mai in Berlin gebührend mit Ihnen feiern. 

 

Wir freuen uns, Sie dort zahlreich und bei bester Gesundheit begrüßen zu dürfen.

Kommen Sie und engagieren Sie sich für unser wunderschönes Fachgebiet: DIE LABORMEDIZIN.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski

1. Vorsitzender

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